Die Bezeichnung GNULinux: Lizenzen und Rechte

Unter Anwendern werden im Bereich der Linux-Technologie verschiedene Begriffe oft gleichbedeutend verwendet, die sich durch kleine aber wichtige Bedeutungsunterschiede auszeichnen. So werden Begriffe wie lizenzfrei, frei, kostenlos und offen, oft in einem Atemzug genannt. Das ist grundsätzlich auch richtig, führt aber zu Verwechslungen. Entscheidend ist, dass Linux-Betriebssysteme und sehr viele Applikationen den Nutzer nichts kosten. Sie sind aber lizenziert. Diese Lizenz verfolgt aber genau den umgekehrten Zweck anderer Softwarelizenzen. Sie soll eine freie und uneingeschränkte Verbreitung der Software ermöglichen.

In der Anfangsphase der IT-Technologie war der freie Austausch von Technologien und Software die Grundlage der schnellen Entwicklung dieser jungen Technologie. Er mit ihrer Vermarktung begannen Unternehmen und Institutionen sich Rechte an einzelnen Programmen sichern zu lassen. Diese proprietäre Software stand dem freien Informationsaustausch im Weg. Der Programmierer Richard Stallmann stellte 1983 fest, dass es kein freies Betriebssystem mehr gab, auf dem Softwareentwickler ungehindert und problemlos aufbauen konnten. Das damals weitverbreitete UNIX-Betriebssystem ließ nur zertifizierte Software zu, was die Entwicklung neuer Programme stark einschränkte. Er entschloss sich das GNU-Projekt ins Leben zu rufen und selbst ein freies Betriebssystem zu entwickeln. Der Entwickler des Linux-Kernels Linus Torvald setzte seine Arbeit auf der Basis des GNU-Betriebssystems fort, worauf Linux in den GNU-Kernel integriert wurde. Diese Synthese der beiden Betriebssysteme bildete die Basis aller weiteren Entwicklungen und verbreitete sich schnell. Zusammen mit dem Betriebssystem entwickelte Stallmann auch ein Lizenzmodell, das die freie Verbreitung des Betriebssystems und der aufbauenden Software gewährleisten sollte.

Die Bezeichnung GNU/Linux leitet sich also von zwei ursprünglich unabhängigen Projekten ab. Die Linux-Philosophie funktioniert auch dank der GNU-Lizenz. Der Open Source Code lässt Weiterentwicklungen und Anpassungen zu. Die Nutzer der Linux-Technologie verpflichten sich aber, ihre Ergebnisse weiter zu geben und die genutzten Technologien wie den Linux-Kernel anzugeben, ohne Lizenzgebühren zu erheben. Dadurch ist der freie Austausch der auf Linux basierenden Software gewährleistet. Ergebnisse können getauscht und weitergeleitet werden. Rechtlich besteht keine Möglichkeit den Austausch zu verbieten. Genau dies ermöglicht die Zusammenarbeit einer weltweiten Entwicklergemeinde. Eigentlich widersprach die GNU-Lizenz dem deutschen Urheberrecht, da es die Abtretung von Rechten an Werken verbietet. Auf Initiative des GNU-Projekts wurde es so erweitert, dass dieses Lizenzmodell auch in Deutschland greift. Dass dieses Lizenzmodell seinen Zweck erfüllt hat, beweisen die zahlreichen technischen Vorteile des Linux-Betriebssystems. Die hohen Sicherheitsstandards von Linux sind unter anderem dem Umstand zu verdanken, dass die Arbeitsergebnisse der Entwickler im Internet veröffentlicht wurden.